OLG Wien 15.10.2014, 17 Bs 170/14w
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 04.03.2014, 091 Hv 15/13m)
§§ 7b, 34 Abs 5, 51 MedienG; Art 50 Z 3 EuGVO; Art 3 Abs 4 lit a EC-RL; § 22 Abs 2 ECG
1. Wird eine medienrechtliche Entschädigungsansprüche begründende Veröffentlichung in mehreren Ländern verbreitet, so hat der Betroffene das Recht, den gesamten (auch außerhalb Österreichs) entstandenen Schaden in Österreich vom Medieninhaber zu begehren, sofern der Betroffene den Mittelpunkt seiner Interessen in Österreich hat. Eine festzusetzende Entschädigung hat somit die gesamte und nicht nur die in Österreich entstandene Auswirkung der Veröffentlichung zu berücksichtigen.