OGH 01.10.2014, 15 Os 99/14v
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 07.01.2014, 91 Hv 96/13y; OLG Wien 14.05.2014, 17 Bs 111/14v)
§ 7a MedienG; Art 8 und 10 EMRK
1. Das Veröffentlichungsinteresse muss sich auf die Identität des Betroffenen beziehen. Dem Namen oder einem sonstigen Identitätsmerkmal muss ein eigenständiger Veröffentlichungswert zukommen.