Der Kläger ist niedergelassener Gynäkologe. Die Beklagte betreibt ein Portal zur Arztsuche und Arztbewertung. Internetnutzer können dort kostenfrei Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe mit Name, Fachrichtung, Praxisanschrift, Kontaktdaten sowie Bewertungen des Arztes durch Portalnutzer abrufen. Die Abgabe einer Bewertung erfordert eine vorherige Registrierung, wozu lediglich eine E-Mail-Adresse anzugeben ist.