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MEMO: Einstweiliger Rechtsschutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen1)1)Der Beitrag beruht im Wesentlichen auf einer Seminarunterlage, die zu einem im Rahmen der Anwaltsakademie gehaltenen Referat erstellt wurde.

MemoDr. Peter Zöchbauer, Mag. Isabella Schnöpf, LL.M.Medien und Recht 2014, 147 Heft 3 v. 15.7.2014

Nach nahezu einhelliger Ansicht ist der Inhaber eines absolut geschützten Rechtsgutes berechtigt, gegen den Verletzer dieses Rechts – unabhängig von dessen Verschulden – Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Der Unterlassungsanspruch dient insb dazu, künftige Rechtsverletzungen (etwa künftige Ehrenbeleidigungen) zu verhindern2)2)Kissich in Kletecka/Schauer, ABGB-ON1.02 § 1330 Rz 79 mwN.. Die Frage, wie weit ein Unterlassungsbegehren angesichts der begangenen Rechtsverletzung gehen darf, ist nach materiellem Recht zu beurteilen3)3)ZB OGH 6 Ob 98/01g, MR 2001, 163..

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