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Zur Zulässigkeit der Umgehung des Schutzsystems für Videospielkonsolen

UrheberrechtDr. Lutz Riede , Mag. Anna WanikMedien und Recht 2014, 72 Heft 2 v. 15.5.2014

Der EuGH hat sich im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens des Tribunale di Milano jüngst mit der Frage nach dem Umfang des Rechtsschutzes, den ein Hersteller einer Videospielkonsole nach der InfoRL1)1)Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (ABl L 167/ 10). Durch die InfoRL wurde, in Umsetzung der WIPO-Verträge (WCT/WPPT, siehe http://www.wipo.int/treaties/en/ ), die gesetzliche Grundlage für den Rechtsschutz gegen die Umgehung technischer Maßnahmen geschaffen. Die InfoRL strebt eine Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene auf hohem Schutzniveau an (vgl ErwG 6 und 9 InfoRL). beanspruchen kann, um die Umgehung der von ihm implementierten technischen Maßnahmen zu bekämpfen, befasst.2)2)EuGH 23.01.2014, C-355/12 (Vierte Kammer) – Nintendo u.a./PC Box Srl ua. Das Urteil gibt wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung der rechtlichen Wirksamkeit solcher technischen bzw softwaremäßig implementierten Schutzsysteme.

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