Das Irreführungsverbot des § 2 UWG zählt zu den wichtigsten Bestimmungen im Lauterkeitsrecht. Im verbraucherbezogenen Bereich beruht diese Bestimmung auf Art 6 und 7 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL-UGP), wobei aufgrund der Vollharmonisierung das gemeinschaftsrechtliche Schutzniveau exakt einzuhalten ist. In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen hat der EuGH die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben konkretisiert. Der Beitrag unterzieht die Urteile einer Analyse und befasst sich mit den Auswirkungen auf das österreichische Lauterkeitsrecht.