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Kosten im Verfahren wegen verspäteter Veröffentlichung einer Gegendarstellung

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2013, 259 Heft 6 v. 15.11.2013

OGH 02.10.2013, 15 Os 130/13a
(Vorinstanzen: LG Salzburg 38 Hv 44/12y; OLG Linz 14.08.2012. 8 Bs 88/12s)

§§ 7, 7a, 18 Abs 2, 19 Abs 4 MedienG; §§ 389 Abs 1, 390a StPO

1. Das Gesetz sieht keine Regelung der Kosten des Verfahrens über einen selbständigen Antrag gemäß § 18a Abs 2 dritter Satz MedienG wegen verspäteter Veröffentlichung vor. Daher ist gemäß den sachnächsten Bestimmungen der §§ 389 ff StPO vorzugehen.

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