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Der Schutzbereich des Patents

PatentrechtDr. Peter BurgstallerMedien und Recht 2013, 185 Heft 4 v. 20.8.2013

Der Schutzbereich eines Patents ist vom Prinzip der Privatautonomie geprägt und damit grundsätzlich anders zu beurteilen als die Patentierungsvoraussetzungen (Neuheit, Erfindungshöhe, gewerbliche Anwendbarkeit) nach §§ 1 und 3 PatG, die - im öffentlichen Interesse liegend - der Disposition des Anmelders entzogen sind. Nachstehend wird die Beurteilung des Schutzbereichs eines Patents dargestellt, insb auch mit Blick auf privatautonom getroffene Auswahlentscheidungen des Anmelders im Patentanspruch.

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