OGH 19.03.2013, 4 Ob 13/13k
(Vorinstanz: OLG Wien 17.12.2012, 1 R 204/12w) - Elektronische Post
1. Der Begriff "zu Zwecken der Direktwerbung" in § 107 TKG ist weit auszulegen. Er erfasst jede elektronische Post, die für ein bestimmtes Produkt, aber auch für eine bestimmte Idee (einschließlich politischer Anliegen) wirbt und dafür Argumente liefert. Schon die Anregung zur Inanspruchnahme bestimmter Leistungen kann diesem Begriff unterstellt werden.