Das vertragliche System des grenzüberschreitenden Einzelhandelsvertriebs ausländischer Presserzeugnisse in Österreich verstößt nicht gegen EU-Kartellrecht. Das Kartellgericht hat festgestellt, dass das bestehende System Effizienzgewinne zugunsten der Verbraucher schafft, die die Nachteile aus den wettbewerbsbeschränkenden Elementen des Systems (Preisbindung und Exklusivität) überwiegen.