Neben dem - mittlerweile aufgehobenen - Zugabenverbot haben sich auch die Bestimmungen über die Durchführung von Ausverkäufen als gemeinschaftsrechtswidrig erwiesen. In einer jüngst ergangenen Entscheidung hat der EuGH klargestellt, dass die derzeit erforderliche Vorabbewilligung von Ausverkäufen nicht mit den Vorgaben der RL-UGP vereinbar ist. Der Gesetzgeber reagiert auf die europarechtlichen Vorgaben. Noch vor der Nationalratswahl im Herbst 2013 soll eine Neufassung der Ausverkaufsbestimmungen beschlossen werden. Der Beitrag erläutert die Änderungen und unterzieht diese einer kritischen Analyse.