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Gegendarstellung - fortgesetztes Verfahren

MedienrechtRechtsprechungMedien und Recht 2013, 114 Heft 3 v. 20.7.2013

OLG Wien 14.02.2013, 18 Bs 540/12m
(Vorinstanz: LG f Strafsachen Wien 11.10.2012, 093 Hv 128/12t)

§§ 11, 14, 16, 19 MedienG

1. Im befristeten Verfahren (§ 14 MedienG) ist auszusprechen, ob ein fortgesetztes Verfahren (§ 16 MedienG) zulässig ist oder nicht. Dieser Ausspruch ist gesondert anfechtbar.

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