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Immaterieller Schadenersatz wegen Bildveröffentlichung

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungMedien und Recht 2013, 117 Heft 3 v. 20.7.2013

OLG Wien 29.05.2013, 2 R 23/13m
(Vorinstanz: HG Wien 03.01.2013, 57 Cg 39/12d) - Polizist des Jahres II

Deskriptoren: immaterieller Schaden, wirtschaftlicher Ruf, soziales Ansehen, berechtigte Interessen, besonderer Ärger

Seite 117


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