Der österreichische Gesetzgeber hat mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 20121) das lauterkeitsrechtliche Zugabenverbot in § 9a UWG ersatzlos aufgehoben. Zugabenpraktiken unterliegen aber weiterhin dem Maßstab des lauteren Wettbewerbs und sind nach den allgemeinen Vorschriften des UWG zu prüfen. Daneben bleiben die allgemeinen kartellrechtlichen Vorschriften und insb die Regelungen des Nahversorgungsgesetzes entsprechend anwendbar.