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Grenzen der Suizidberichterstattung - Einrichtung eines Internetforums

PresserataktuellMag. Alexander WarzilekMedien und Recht 2012, 331 Heft 7 und 8 v. 20.12.2012

Österreichischer Presserat, Senat 2, 10.04.2012, Fall 78/2011

Pkte 5.1 und 6.1 des Ehrenkodex des Österreichischen Presserats

1. Bei Berichten über Suizide ist aus medienethischer Sicht große Zurückhaltung geboten - einerseits aus Rücksichtnahme auf die Persönlichkeitsinteressen des Verstorbenen und dessen Angehörigen; andererseits aber auch um das Risiko zu minimieren, dass gefährdete Personen durch die Berichterstattung zu Nachahmungstaten angeregt werden. Allfällige Informationsinteressen der Allgemeinheit sind im Rahmen einer Interessensabwägung zu berücksichtigen.

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