VwGH 22.10.2012, Zl 2012/03/0067
(Belangte Behörde: Telekom-Control-Kommission, Bescheid vom 26.03.2012, Zl 06/12-9)
§ 25 Abs 6 TKG; § 6 KSchG
1. Bei der Ausübung des Widerspruchsrechtes der Regulierungsbehörde nach § 25 Abs 6 TKG 2003 ist die "kundenfeindlichste" (objektive) Auslegung der Vertragsbedingungen heranzuziehen. Es kommt daher nicht darauf an, ob im Einzelfall ein auf die Klausel gestütztes Ergebnis sachlich gerechtfertigt sein könnte, sondern ob diese Klausel auch sachlich nicht gerechtfertigte Ergebnisse zuließe.