Pünktlich vor Änderungen im Rundfunkbereich durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zum 1. Jänner 2013 erscheint das vorliegende Werk in seiner nunmehr dritten Auflage. Seinem Ruf als Standardwerk, auf das gewisser maßen kaum verzichtet werden kann, wird der Kommentar insofern gerecht, als dass er das Rundfunkrecht in seiner Gänze behandelt. Da die Einführung der sog. "Rundfunkbeiträge" (vgl. hierzu Geuer, MR 2012, 219) noch bevorsteht, zurzeit aber noch ein Gebührenmodell in Kraft ist, finden sich folgerichtig im Kommentar beide Regelungen wieder.