vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland - Modell für Österreich?

AktuellAss. iur. Ermano GeuerMedien und Recht 2012, 219 Heft 5 v. 20.10.2012

"Eine Wohnung - ein Beitrag" lautet die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ausgegebene Devise. Sie werben für Akzeptanz der neuen Rundfunkbeiträge, die in Form einer Haushaltsabgabe zu entrichten sind. Am 1. Jänner 2013 tritt der neue, von den Ländern beschlossene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)1)1)Verkündet als Art 1 des Fünfzehnten Staatsvertrags zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) v. 15. 12. 2010. Ratifizierung bzw. Bekanntmachung durch die Landtage der 16 Bundesländer, bspw. Bayern GVBl. S. 258, ber. S 477. in Kraft. Auch in Österreich wird eine Haushaltsabgabe für den ORF in Erwägung gezogen und wurde Österreich von der Generaldirektorin der European Broadcasting Union (EBU) eine solche empfohlen.2)2)http://derstandard.at/1339638062579/Modell-ORF-Reform-EBU-Chefin-empfiehlt-Gremienaenderung-und-Haushaltsabgabe (Stand: 27.09.2012).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!