"Eine Wohnung - ein Beitrag" lautet die von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ausgegebene Devise. Sie werben für Akzeptanz der neuen Rundfunkbeiträge, die in Form einer Haushaltsabgabe zu entrichten sind. Am 1. Jänner 2013 tritt der neue, von den Ländern beschlossene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)1) in Kraft. Auch in Österreich wird eine Haushaltsabgabe für den ORF in Erwägung gezogen und wurde Österreich von der Generaldirektorin der European Broadcasting Union (EBU) eine solche empfohlen.2)