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Provisorialverfahren auf Kosten des Beklagten?

WettbewerbsrechtDr. Andreas FrauenbergerMedien und Recht 2012, 201 Heft 4 v. 20.8.2012

I. Problemstellung

Eine jüngst ergangene E des OLG Wien1)1)OLG Wien 19.10.2011, 2 R 186/11d = MR 2011, 334. bietet Anlass, sich mit einer Frage des Kostenersatzes im Provisorialverfahren auseinander zu setzen. Ausgangspunkt ist folgende Konstellation: Über Antrag des Klägers wird eine einstweilige Verfügung (eV) erlassen. Der Beklagte hat sich zum Provisorialantrag erfolglos geäußert und die eV ebenso erfolglos im Instanzenzug bekämpft. Im Hauptverfahren wird die Klage sodann rechtskräftig abgewiesen; die Rechtfertigung der eV ist demnach gescheitert.2)2)Dass das sogar ohne jegliche Änderung des relevanten Sachverhalts möglich ist, beweisen insb die E Bazar Alles Gutschein I (ÖBl 1993, 111 = wbl 1993, 197) und II (MR 1996, 77 [Korn] = ÖBl 1996, 150 = wbl 1996, 126). Vgl auch die E bundesheer.at 4 Ob 198/00x und 4 Ob 209/01s.

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