Am 1. März 2012 ist die von der RTR-GmbH erlassene Nummernübertragungsverordnung 2012 - NÜV 2012 in Kraft getreten.1) Die Zuständigkeit zur Erlassung der NÜV war mit der TKG-Novelle 2011, BGBl. I 102/2011, vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf die RTR-GmbH übergegangen. In der NÜV 2012 wurden die bisherigen Erfahrungen mit der Nummernportierung im Mobilfunk verarbeitet und das bestehende Regelwerk präzisiert sowie in mehreren Punkten - etwa bezüglich der Nummernübertragungsinformation und der Netzansage - auch geändert.