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Nummernübertragungsverordnung 2012

TelekommunikationsrechtDr. Natascha Freund, LL.M.Medien und Recht 2012, 214 Heft 4 v. 20.8.2012

Am 1. März 2012 ist die von der RTR-GmbH erlassene Nummernübertragungsverordnung 2012 - NÜV 2012 in Kraft getreten.1)1)BGBl II 48/2012. Sie tritt an die Stelle der VO BGBl II 513/2003. Die Zuständigkeit zur Erlassung der NÜV war mit der TKG-Novelle 2011, BGBl. I 102/2011, vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie auf die RTR-GmbH übergegangen. In der NÜV 2012 wurden die bisherigen Erfahrungen mit der Nummernportierung im Mobilfunk verarbeitet und das bestehende Regelwerk präzisiert sowie in mehreren Punkten - etwa bezüglich der Nummernübertragungsinformation und der Netzansage - auch geändert.

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