VwGH 25.01.2012, Zl 2011/03/0229 (belangte Behörde: BKS 12.10.2011, Zl 611.992/0002- BKS/2011)
§ 2 Abs 1 Z 4 ORF-G
1. Die Zurverfügungstellung von Verkehrsinformationen des Hörfunsenders Ö3 für Wechseltextanzeigen auf Autobahnen im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit dem Autobahn-Betreiber stellt eine Form der Vermarktung von Rundfunkinhalten dar, die unter kaufmännisch-wirtschaftlichen Gesichtspunkten sowie unter Berücksichtigung werbestrategischer Aspekte als "geboten" anzusehen und auch einem (zulässigen) "Merchandising" von öffentlich-rechtlichen Inhalten vergleichbar ist.