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Die Bedeutung der Top-Level-Domain im Kennzeichenrecht

KennzeichenrechtRA Dr. Clemens ThieleMedien und Recht 2012, 85 Heft 2 v. 20.4.2012

Die folgende Untersuchung beschränkt sich auf eine überblicksmäßige Erörterung der im Jahr 2011 ergangenen höchstgerichtlichen Judikatur1)1)Für vom 1.1. bis 31.12.2011 angefallene Rechtssachen, die das Domainrecht betreffen, hat die Geschäftsverteilung des OGH die alleinige zivile Zuständigkeit des 17. Senats vorgesehen. in Domainrechtssachen. Dabei wird versucht, die oberstgerichtlichen Lösungen kritisch zu hinterfragen und die Entscheidungen insgesamt in den methodisch-dogmatischen Zusammenhang des Kennzeichen- und Wettbewerbsrechts einzuordnen.2)2)Sämtliche Judikate sind im Volltext unter http://www.eurolawyer.at abrufbar.

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