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Die Übergangsbestimmung der SchutzfristenverlängerungsRL - ein legistisches Missgeschick?

UrheberrechtDr. Stefan KornMedien und Recht 2012, 20 Heft 1 v. 20.2.2012

1. Einleitung

Mit der sog. SchutzfristenverlängerungsRL1)1)Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 9. 2011 zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl 2011 L 265/1 (idF kurz SchutzfristenverlängerungsRL). wurde u.a. die in der SchutzfristenRL2)2)Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2006 über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte, ABl 2006 L 372/12 (idF kurz SchutzfristenRL). geregelte leistungsschutzrechtliche Schutzfrist für Aufzeichnungen von Darbietungen ausübender Künstler, die erlaubterweise auf einem Tonträger veröffentlicht bzw. erlaubterweise öffentlich wiedergegeben wurden und für rechtmäßig veröffentlichte Tonträger3)3)In der Folge wird nur noch von Darbietungen und Tonträgern gesprochen, ohne jeweils anzufügen, dass die verlängerte Schutzfrist nur für erlaubterweise auf Tonträgern veröffentlichte oder erlaubterweise öffentlich wiedergegebene Darbietungen ausübender Künstler und für rechtmäßig veröffentlichte Tonträger gilt. auf siebzig Jahre nach der Veröffentlichung bzw. öffentlichen Wiedergabe verlängert.4)4)Art 1 Abs 2 lit a und b SchutzfristenverlängerungsRL. Die RL ist bekanntlich auf erhebliche Kritik und heftigen Widerstand gestoßen und konnte nach einer mehr als zwei Jahre dauernden Pattstellung im Rat erst beschlossen werden, als in der ersten Jahreshälfte 2011 ein Mitgliedstaat seine ablehnende Haltung aufgegeben hatte. Die Kritik soll hier nicht nachgezeichnet werden.5)5)Vgl. z.B. Büchele, Schutzfristenerstreckung im Leistungsschutzrecht - Eine ökonomische Erörterung, ipCompetence 2010, H 4, 22; Drücke, Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller aus Sicht der Tonträgerhersteller - eine Stärkung der Musikwirtschaft, ZUM 2009, 108; Gerlach, Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller aus Sicht der ausübenden Künstler, ZUM 2009, 103; Kreile, Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller aus Sicht der Filmhersteller, ZUM 2009, 113; Peukert, Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller, ZUM 2009, 89; Schulze, Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller aus dogmatischer, kritischer und konstruktiver Sicht, ZUM 2009, 93; Klass, Die geplante Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller: Der falsche Ansatz für das richtige Ziel, ZUM 2008, 663; Mitterer, Strawberry Fields Forever? Zur geplanten Verlängerung der Schutzdauer für Tonträger auf 95 Jahre, wbl 2008, 509. Vielmehr ist ein kurzer Blick auf die "Übergangsregel" des Art 1 Abs 3 SchutzfristenverlängerungsRL zu werfen, zumal diese Bestimmung in den betroffenen Branchen für einige Unsicherheit sorgt.

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