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Domain-Piraterie als Kavaliersdelikt?

MarkenrechtDr. Ernst SwobodaMedien und Recht 2012, 37 Heft 1 v. 20.2.2012

Großes Aufsehen hat unlängst ein Urteil aus Deutschland erregt, mit dem die Betreiber des Filmportals kino.to (auf welchem Filme ohne entprechende Erlaubnis der Rechteinhaber als Streaming-Dateien zum Abruf bereitgestellt worden waren) zu erheblichen Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Die höchste der verhängten Strafen war eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten - unbedingt!1)1)Urteil des Amtsgerichts Leipzig vom 21.12.2011; insgesamt sind in der causa kino.to vier Verurteilungen von Helfern der Streaming-Plattform erfolgt. Tenor der Kommentare: Endlich werden vorsätzliche Verletzungen von Immaterialgüterrechten ernst genommen und entsprechend sanktioniert; gerade in einer Zeit, in der immer mehr Menschen aus den Erträgnissen von immateriellen Gütern leben (müssen), ein sehr wesentlicher Schritt zu einem effektiven Schutz dieser Rechte2)2)"Die Presse" 23.12.2011 uva..

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