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Darf toter Gaddafi gezeigt werden?

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungMedien und Recht 2011, 308 Heft 6 v. 20.12.2011

Die Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats hatten sich in ihrer Sitzung vom 6./7. Dezember 2011 mit der Berichterstattung über den gewaltsamen Tod Muammar Al-Gaddafis in Libyen zu befassen (auf Grund von 49 dazu eingegangenen Beschwerden). Grundsätzlich ist der Presserat der Auffassung, dass der Tod von Diktatoren auch in Bildern festgehalten werden darf. Eine Tabuisierung des Todes sollte es in den Medien nicht geben.

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