Mit Urteil vom 31.03.2010, I ZR 34/08 - "Gewährleistungsausschluss im Internet", hat der BGH entschieden, dass ein unzulässiger Gewährleistungsausschluss in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines eBay-Shops einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß darstellt, der von einem Mitbewerber geltend gemacht werden kann.1) Lange Zeit war in der deutschen Judikatur und Literatur umstritten, ob eine wettbewerbsrechtliche Konkurrentenklage gegen unzulässige AGB möglich ist. Nach dem vorliegenden Urteil hat der BGH die Möglichkeit einer Konkurrentenklage jedenfalls für den Fall eines unzulässigen Gewährleistungsausschlusses bejaht.