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EU verabschiedet Schutzfristverlängerung für Musikaufnahmen

UrheberrechtRechtsprechungMedien und Recht 2011, 322 Heft 6 v. 20.12.2011

Die Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 20111)1)ABl L 265 vom 11.10.2011, S 1. verlängert die Schutzdauer der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Hersteller von Tonträgern (geregelt in der Schutzfristen-RL 2006/116/EG) von bisher 50 Jahren ab der Darbietung bzw ersten Veröffentlichung auf nunmehr 70 Jahre.

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