Die Richtlinie 2011/77/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 20111) verlängert die Schutzdauer der Leistungsschutzrechte der ausübenden Künstler und Hersteller von Tonträgern (geregelt in der Schutzfristen-RL 2006/116/EG) von bisher 50 Jahren ab der Darbietung bzw ersten Veröffentlichung auf nunmehr 70 Jahre.