Am 22. November 2011 trat die siebente, bislang umfangreichste Novelle des TKG 2003 in Kraft (BGBl I 102/2011). Sie dient in erster Linie der Umsetzung der 2009 vom Rat der Europäischen Union als "Telekomreformpaket" angenommenen Richtlinien und ua der Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Die Richtlinien traten Ende 2009 in Kraft und waren von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen.