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BGH: Verbot des Angebots privater Sportwetten und anderer Glücksspiele im Internet wirksam

GlücksspielrechtMedien und Recht 2011, 248 Heft 5 v. 16.11.2011

Das Verbot des Veranstaltens und Vermittelns öffentlicher Glücksspiele im Internet nach § 4 Abs 4 des deutschen Glücksspielstaatsvertrags 2008 (GlüStV) verstößt nach dem Urteil des BGH vom 28. September 2011 - I ZR 92/09 - Sportwetten im Internet II - nicht gegen das Recht der Europäischen Union.

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