1. Einleitung
Der Begriff Netzneutralität bezeichnet das bisher in der Praxis weitgehend geübte Prinzip der unterschiedslosen Datenübertragung durch Internet-Access-Provider, mit gleicher Geschwindigkeit ohne Unterscheidung nach Inhalt, Absender oder Empfänger.1) So wäre es bspw nicht mit dem Prinzip der Netzneutralität vereinbar, den Datenverkehr von Peer-to-Peer-Downloads (zB die Übertragung von Filmen und Musik mittels BitTorrent-Protokoll) zu verlangsamen oder gar zu blockieren. Eine Verletzung der Netzneutralität läge ebenso vor, würde der Datenverkehr von bzw zu einem bestimmten Content-Provider (zB YouTube) verlangsamt oder blockiert. Keine Beeinträchtigung der Netzneutralität ist hingegen gegeben, wenn - wie bisher üblich - von Nutzern unterschiedliche Tarife für unterschiedlich schnelle Internetzugänge verlangt werden, da innerhalb einer Tarifstufe alle Inhalte gleich schnell übertragen werden.