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Rechtliche Aspekte der Netzneutralität und ihrer Einschränkung

IT-RechtDr. Lukas Feiler, SSCP, Dr. Ana StahovMedien und Recht 2011, 287 Heft 5 v. 16.11.2011

1. Einleitung

Der Begriff Netzneutralität bezeichnet das bisher in der Praxis weitgehend geübte Prinzip der unterschiedslosen Datenübertragung durch Internet-Access-Provider, mit gleicher Geschwindigkeit ohne Unterscheidung nach Inhalt, Absender oder Empfänger.1)1)Vgl BEREC, BEREC Response to the European Commission‘s consultation on the open Internet and net neutrality in Europe (2010) 2 verfügbar unter http://ec.europa.eu/information_ society/policy/ecomm/doc/library/public_consult/net_neutrality/comments/04eu_national_regional_ministries_authorities_in cl_berec/berec_x.pdf; van Schewick, Towards an Economic Framework for Network Neutrality Regulation, Journal on Telecommunications & High Technology Law 2007, 329 (333); Wu, Network Neutrality, Broadband Discrimination, Journal on Telecommunications & High Technology Law 2003, 141 (145). So wäre es bspw nicht mit dem Prinzip der Netzneutralität vereinbar, den Datenverkehr von Peer-to-Peer-Downloads (zB die Übertragung von Filmen und Musik mittels BitTorrent-Protokoll) zu verlangsamen oder gar zu blockieren. Eine Verletzung der Netzneutralität läge ebenso vor, würde der Datenverkehr von bzw zu einem bestimmten Content-Provider (zB YouTube) verlangsamt oder blockiert. Keine Beeinträchtigung der Netzneutralität ist hingegen gegeben, wenn - wie bisher üblich - von Nutzern unterschiedliche Tarife für unterschiedlich schnelle Internetzugänge verlangt werden, da innerhalb einer Tarifstufe alle Inhalte gleich schnell übertragen werden.

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