Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt in seinem Bananabay II-Urteil1) die Auffassung, dass die Schaltung von AdWords-Anzeigen auf Suchmaschinen, wenn sie durch die Buchung von Schlüsselwörtern, die Marken Dritter entsprechen, ausgelöst werden, sowohl markenrechtlich als auch wettbewerbsrechtlich zulässig ist - sofern die Marke nicht im Text der Anzeige aufscheint. Der BGH kommt damit - in einem vergleichbaren Fall - zu einem anderen Ergebnis als der OGH in seinem Bergspechte III-Urteil2).