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Videoüberwachung - Eingriff in die Privatsphäre der Mitbewohner

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungMedien und Recht 2011, 191 Heft 4 v. 20.8.2011

LG Feldkirch 29.03.2011, 2 R 48/11s (rkr.)
(Vorinstanz: BG Bregenz 13.01.2011, 4 C 930/10 i)

Art 8 EMRK; Art 5 StGG; §§ 6, 7, 17 Abs 2 Z 4, 32 Abs 2, 45, 50a, 50c DSG; §§ 16, 484, 521, 522, 1328a ABGB

1. Systematische, verdeckte, identifizierende Videoüberwachung mit abrufbarer Bildaufzeichnung stellt immer einen Eingriff in das gemäß § 16 ABGB iVm Art 8 EMRK geschützte Recht auf Achtung der Geheimsphäre dar.

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