OGH 18.01.2011, 4 Ob 179/10t
(Vorinstanzen: OLG Wien 27.08.2010, 1 R 174/10f; HG Wien 28.05.2010, 22 Cg 29/10y) - Tageszeitung "Heute"
§ 2 Abs 4 UWG
1. Das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers ist zu verneinen, wenn er über einen rechtskräftigen Exekutionstitel verfügt, mit dem er auch wegen des neuen Sachverhalts Exekution führen kann. Maßgeblich ist, ob das Unterlassungsgebot einen tauglichen Exekutionstitel zur Abstellung auch des gesamten im zweiten Verfahren behaupteten Verhaltens bildet.