Am 28. April 2011 wurde im Nationalrat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie1) (VDS-RL) beschlossen. Hierdurch wird im Bereich der Telekommunikation eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten eingeführt (wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat). Österreich war zuvor - ebenso wie Irland,2) Griechenland3) und Schweden4) - vom EuGH wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie verurteilt worden,5) was angesichts drohender Strafzahlungen den politischen Druck wesentlich erhöht hatte.6) Die Umsetzung der VDS-RL erfolgte in Österreich durch eine Novelle zur Änderung des TKG 2003 (im Folgenden TKG).7) Parallel hierzu erfolgte eine Novellierung der StPO und des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), um die von der VDS-RL nicht behandelte8) Frage des Zugangs zu Vorratsdaten zu regeln.9) Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte der neuen Rechtslage dargestellt.10)