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Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich

AktuellDr. Lukas Feiler, Dr. Ana StahovMedien und Recht 2011, 111 Heft 3 v. 20.6.2011

Am 28. April 2011 wurde im Nationalrat die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie1)1)Richtlinie 2006/24/EG , ABl L 105 vom 13.4.2006, 54 - 63. (VDS-RL) beschlossen. Hierdurch wird im Bereich der Telekommunikation eine flächendeckende und verdachtsunabhängige Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten eingeführt (wer wann mit wem von wo aus kommuniziert hat). Österreich war zuvor - ebenso wie Irland,2)2)EuGH 26.11.2009, C-202/09 . Griechenland3)3)EuGH 26.11.2010, C-211/09 . und Schweden4)4)EuGH 4.2.2010, C-185/09 . - vom EuGH wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie verurteilt worden,5)5)EuGH 29.7.2010, C-189/09 . was angesichts drohender Strafzahlungen den politischen Druck wesentlich erhöht hatte.6)6)So hat die Kommission bereits beschlossen, eine Klage gem Art 260 AEUV gegen Schweden einzubringen. Vgl Presseaussendung der Kommission, 6.4.2011, IP/11/409. Die Umsetzung der VDS-RL erfolgte in Österreich durch eine Novelle zur Änderung des TKG 2003 (im Folgenden TKG).7)7)BGBl I 27/2011; AB 1124 BlgNR XXIV. GP basierend auf RV 1074 BlgNR XXIV. GP. Parallel hierzu erfolgte eine Novellierung der StPO und des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG), um die von der VDS-RL nicht behandelte8)8)Dies stellt insbesondere Erwägungsgrund 25 VDS-RL klar. Vgl Feiler, The Legality of the Data Retention Directive in Light of the Fundamental Rights to Privacy and Data Protection, European Journal of Law and Technology 2010, Vol 1, No 3, bei Fn 76. Frage des Zugangs zu Vorratsdaten zu regeln.9)9)BGBl I 33/2011; AB 1157 BlgNR XXIV. GP idF AA 193 BlgNR XXIV. GP basierend auf RV 1075 BlgNR XXIV. GP. Im Folgenden werden die wichtigsten Eckpunkte der neuen Rechtslage dargestellt.10)10)Zu den vorherigen Umsetzungsentwürfen aus 2007 (MinEnt 61 BlgNR XIII. GP) und 2009 (MinEnt 117 BlgNR XXIV. GP) siehe Boka/Feiler in Zankl (Hg), Auf dem Weg zum Überwachungsstaat? (2009) 163 ff; Otto/Seitlinger, Zur Umsetzung der Data Retention-Richtlinie in Österreich: Der Begutachtungsentwurf des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2010, MR 2010, 59.

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