VfGH 24.02.2011, V 62/10
(Individualantrag auf Aufhebung von Teilen der TKMV der RTR-GmbH)
Art 139 B-VG; Art 6 Abs 1 EMRK; §§ 36, 37 TKG 2003; §§ 1, 3, 4 Telekommunikationsmärkteverordnung (TKMV)
1. Selbst unter der Annahme, dass durch den Wegfall eines Marktes der TKMV "civil rights" berührt sind, ist das Recht auf Zugang zu einem unabhängigen Gericht nicht verletzt. Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung des VfGH und des EGMR ist Art 6 EMRK auch dann Genüge getan, wenn zunächst eine Instanz entscheidet, die nicht die Anforderungen an ein Gericht erfüllt, wenn deren Entscheidung der Überprüfung durch ein Gericht iSd Art 6 EMRK unterliegt, das über eine volle Kognitionsbefugnis in Rechts- und Sachverhaltsfragen verfügt.