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Tod des Antragstellers - zurückgezogen lebender Entertainer - Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2011, 60 Heft 2 v. 20.4.2011

OLG Wien 09.03.2011, 17 Bs 318/10d
(Vorinstanz: LG für Strafsachen Wien 30.06.2010, 95 Hv 59/10g) - Peter Alexander

§ 7 MedienG; § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO

1. Hat der Antragsteller im selbständigen Entschädigungsverfahren noch vor seinem Tod seiner Mitwirkungspflicht Genüge getan, ist trotz seines Ablebens über den geltend gemachten Entschädigungsantrag zu entscheiden.

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