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Urheberrechtliche Ansprüche auf die Sperrung von Websites durch Access-Provider

UrheberrechtMag. Stephan Steinhofer , Mag. Lukas Feiler, SSCPMedien und Recht 2010, 322 Heft 6 v. 20.11.2010

1. Einleitung

Die durch das Internet geschaffene Möglichkeit, urheberrechtlich geschütztes Material unkompliziert und kostenlos zu vervielfältigen, führte im letzten Jahrzehnt im In- und Ausland zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen und juristischen Debatten rund um das Thema File-Sharing über Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke.1)1)Vgl U.S. Supreme Court, MGM Studios, Inc. v. Grokster, Ltd. 545 U.S. 913 (2005); Court of Appeals for the Ninth Circuit, A&M Records, Inc. v. Napster, Inc., 284 F.3d 1091 (9th Cir. 2002); Bezirksgericht Stockholm (Stockholms tingsrätts avgörande) 17.4.2009, B 13301-06 (Urteil gegen die Betreiber von "The Pirate Bay"); Strasser, The Music Reloaded: A Discussion of Recent Court Cases Involving P2P Architectures, MR-Int 2004, 6. Insbesondere da jeder Teilnehmer eines P2P-Netzwerkes für jeden anderen Teilnehmer (und damit auch für Rechteinhaber) anhand seiner IP-Adresse potentiell identifizierbar ist,2)2)Dafür notwendig ist allerdings die Mitwirkung des Access-Providers. Diesen trifft in Österreich aus datenschutzrechtlichen Gründen derzeit keine Pflicht, die Identität von Inhabern dynamischer IP-Adressen preiszugeben; vgl OGH 14.7.2009, 4 Ob 41/09x (LSG/Tele2). Es ist zudem zweifelhaft, ob bestehende Auskunftsansprüche verfassungskonform sind; vgl dazu ausführlich Raschhofer/Steinhofer, § 87b Abs 3 UrhG: Verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig? ecolex 2010, 716. ist sowohl in den USA als auch in Europa eine Mehrzahl von Nutzern in den letzten Jahren dazu übergegangen, urheberrechtlich geschützte Filme und Musik über Download-Plattformen (zB Rapidshare.com) oder Streaming-Plattformen (zB You-Tube.com oder megavideo.com) zu beziehen. Hierbei handelt es sich um Host-Provider iSd § 16 ECG, die beliebige Inhalte ihrer Nutzer ohne Vorabkontrolle öffentlich zur Verfügung stellen. Um die gewünschten Inhalte zu finden, verwenden Nutzer meist Link-Provider (zB kino.to), die Links zu den von den Host-Providern zur Verfügung gestellten Inhalten bereithalten.

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