1. Einleitung
Die durch das Internet geschaffene Möglichkeit, urheberrechtlich geschütztes Material unkompliziert und kostenlos zu vervielfältigen, führte im letzten Jahrzehnt im In- und Ausland zu zahlreichen gerichtlichen Auseinandersetzungen und juristischen Debatten rund um das Thema File-Sharing über Peer-to-Peer (P2P) Netzwerke.1) Insbesondere da jeder Teilnehmer eines P2P-Netzwerkes für jeden anderen Teilnehmer (und damit auch für Rechteinhaber) anhand seiner IP-Adresse potentiell identifizierbar ist,2) ist sowohl in den USA als auch in Europa eine Mehrzahl von Nutzern in den letzten Jahren dazu übergegangen, urheberrechtlich geschützte Filme und Musik über Download-Plattformen (zB Rapidshare.com) oder Streaming-Plattformen (zB You-Tube.com oder megavideo.com) zu beziehen. Hierbei handelt es sich um Host-Provider iSd § 16 ECG, die beliebige Inhalte ihrer Nutzer ohne Vorabkontrolle öffentlich zur Verfügung stellen. Um die gewünschten Inhalte zu finden, verwenden Nutzer meist Link-Provider (zB kino.to), die Links zu den von den Host-Providern zur Verfügung gestellten Inhalten bereithalten.