OLG Wien 24.09.2010, 18 Bs 234/10h
(Vorinstanz: LG Strafsachen Wien 17.08.2010, 113 Hv 95/10h)
§§ 8a, 41 Abs 1 und Abs 5 MedienG; §§ 212 Z 1, 485 Abs 1 StPO
1. Die Prüfung des geäußerten Tatverdachtes erfordert die Prüfung des Vorliegens einer tatsächlich ausreichend begründeten Verdachtslage hinsichtlich der Vorwürfe im inkriminierten Bericht bereits auf Tatbestandsebene.