OGH 16.12.2009, 15 Os 155/09X
(LG St. Pölten 35 Hv 26/08k; OLG Wien 20.05.2009, 17 Bs 334/08d)
§§ 14, 19 Abs 3 und 5 MedienG; § 292 StPO
1. Parteien dürfen (im Gegendarstellungsverfahren) nicht mehr Kosten zugesprochen werden, als sie verzeichnet haben. Zuzusprechen sind aber (im Gegendarstellungsverfahren) nicht nur die im - in der Verhandlung vorgelegten - Kostenverzeichnis verzeichneten Kosten, sondern auch jene, die schon früher, etwa in Schriftsätzen, begehrt wurden.