Seit jeher war die Wettbewerbsabsicht eines der entscheidenden Kriterien zur Beurteilung der Förderung fremden Wettbewerbs. Die UWG-Novelle 2007 hat die Wettbewerbsabsicht - außer bei §§ 7, 9a und 28a - aus dem UWG verbannt. Ist bei den übrigen Tatbeständen des UWG nun eine "unabsichtliche" Förderung fremden Wettbewerbs denkbar?