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Neuheitsschädliche „ältere Rechte“

PatentrechtDr. Peter BurgstalerMedien und Recht 2009/7Medien und Recht 2009, 313 Heft 6 v. 20.11.2009

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, ob eine Patentanmeldung, die noch nicht veröffentlicht ist, Teil des Standes der Technik ist und damit einer einschlägigen jüngeren Patentanmeldung entgegensteht und wenn ja, in welchem Umfang.

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