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Bericht über „erste Liebe“ - Intimsphäre - „Privatöffentlichkeit“

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla , Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2009/3Medien und Recht 2009, 295 Heft 6 v. 20.11.2009

OGH 19.08.2009, 15 Os 81/09i
(Vorinstanzen: LG f Strafsachen Wien 18.12.2007, 092 Hv 102/07d; OLG Wien 05.05.2008, 18 Bs 86/08s) - Kampusch/Diskothek III

§ 7 MedienG

1. § 7 MedienG schützt auch privates Handeln im öffentlichen Raum (Privatöffentlichkeit). Nur wenn bewusst dieMedienpublizität von Betroffenen herbeigeführt wird, wird der Schutzbereich des § 7 MedienG verlassen.

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