1. Einleitung
Ende August 2009 hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) den Entwurf eines Bundesgesetzes vorgestellt, mit dem ua das StGB und das MedienG geändert werden sollen. Im „Vorblatt“ findet sich der Hinweis, dass der Entwurf „eine Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes des Einzelnen und des medienrechtlichen Schutzes von Opfern strafbarer Handlungen“ herbeiführen soll. Dies scheint dem BMJ notwendig, weil angeblich „in letzter Zeit (…) zu beobachten gewesen wäre, dass die mediale Berichterstattung in Österreich verstärkt Persönlichkeitsrechte verletze“. Der Entwurf spricht in den Erläuterungen wörtlich von einem „Sittenverfall“, der bei der Berichterstattung über zwei Kriminalfälle - nämlich dem „Fall Amstetten“ und dem „Fall Natascha Kampusch“ - besonders offensichtlich geworden wäre.