Wer sich bis vor kurzem mit den Betriebsgenehmigungen der österreichischen Verwertungsgesellschaften auseinandersetzte, fand sich in einem - selbst für einschlägig bewanderte Juristen schwer durchschaubaren - Struktur- und Sprachdickicht wieder. Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen „Überprüfung“ der Betriebsgenehmigungen hat es sich die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften zur Aufgabe gemacht, den historisch gewachsenen Genehmigungsgarten durch schonende und nachhaltige Pflege und (Um)Gestaltung einer größeren Öffentlichkeit zugänglicher zu machen.