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TKG-Novelle 2009: Erleichterungen für den Ausbau von NGA-Netzen

AktuellWolfgang FeielMedien und Recht 2009, 175 Heft 4 v. 20.8.2009

I. Einleitung

Mit BGBl I 2009/65 ist am 16.7.2009 eine Novelle zum TKG in Kraft getreten. Sie geht auf eine Initiative der Abg z NR Hakl und Gartlehner zurück1)1)IA 652/A 24. GP; www.parlament.gv.at/PG/DE/XXIV/A/A_00652/pmh.shtml .). In der Begründung zum Initiativantrag ist ausgeführt, dass der volkswirtschaftlich wichtige Ausbau der Glasfasernetze forciert und die Verfahren zur Einräumung von Leitungsoder Mitbenutzungsrechten gestrafft werden sollen. Zweck der Gesetzesänderung ist daher offenbar, den Ausbau von Next-Generation-Access-(NGA)-Netzen2)2)Zu Next Generation Access-Netzen s RTR-GmbH, Next Generation Access (2008), Schriftenreihe Bd 4.) in Teilbereichen zu erleichtern und die Investitionsrisiken bei einer allfällig angeordneten Zugangsverpflichtung für Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht iSd § 35 TKG deutlicher zu berücksichtigen3)3)Dies erschließt sich nun auch aus § 1 Abs 2 Z 2 lit c u e TKG idFBGBl I 2009/65.). In der Novelle sind aber auch Änderungen von Bestimmungen enthalten, die mit den in der Begründung des Initiativantrags genannten Überlegungen nichts zu tun haben4)4)ZB §§ 26 Abs 3, 37 Abs 5, 45 Abs 1, 109 Abs 2 Z 10 TKG. Zum Spannungsverhältnis zwischen den die Parteistellung regelnden§§ 37 Abs 5, 45 Abs 1 TKG und dem Gemeinschaftsrecht sieheFeiel, Parteistellung in den Verfahren nach TKG 2003, MR2008, 385.).

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