Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (2. Kammer) Urteil vom 28.04.2009, Karakó gegen Ungarn (Beschwerde Nr 39311/05)
Art 8 , 10 EMRK
1. Die Bezugnahme auf die persönliche Integrität im Urteil von Hannover bringt eine klare Unterscheidung zwischender persönlichen Integrität einerseits und dem guten Rufandererseits zum Ausdruck, die sich im Privat- und Verfassungsrecht mehrere Vertragsstaaten der Konvention wiederfindet, in dem sie auf unterschiedliche Weise geschütztsind. Der gute Ruf wird traditionell durch das Recht derEhrenbeleidigung als eine Materie geschützt, die sichprimär auf finanzielle Interessen und den gesellschaftlichenStatus bezieht.